Wohntrend: Tiny Houses

Leben auf nur wenigen Quadratmetern – Tiny House nennt sich dieser Trend aus Amerika. Mittlerweile ist er in Europa und damit auch in Deutschland angekommen. Die Minihäuser sind auf dem Vormarsch und stellen eine alternative Lösung gegen hohe und weiter steigende Mietpreise dar. Der Verwirklichung eines solchen Hauses in unserem Land stehen jedoch strenge Bauvorschriften und Straßenverkehrsverordnungen gegenüber. Was den Trend aber nicht daran hindert, immer populärer zu werden.

Alternative Wohnmodelle nehmen Fahrt auf

Die Größe eines Tiny Houses ist gewöhnungsbedürftig: zwischen zehn und 55 Quadratmeter. Inklusive Satteldach und Rädern, die das Haus mobil machen. Die Gedanken dahinter sind Kostenvorteile sowie Umweltverträglichkeit im Sinne von Downsizing zum Wohnzweck. Dies ermöglicht naturnahe und autarke Wohnerlebnisse mit Küche, Bad und Bett. Ab rund 20.000 Euro lässt sich so ein detailliert durchdachtes Mini-Haus bereits realisieren.

Es ist noch ein langer Weg, bis das Konzept Tiny House eine breitere Öffentlichkeit erreicht und bisher hierzulande eher noch die Zukunft des Wohnens. Diejenigen, die sich an die Umsetzung heranwagen, müssen nicht nur jede kleinste Lücke im Baugesetz nutzen. Vielmehr durchleben Sie einen Denkprozess mit dem persönlichen Ziel einfacher zu leben, kulturelle Lebensformen für sich anzuerkennen. Experten stellen jedoch eine verstärkte Nachfrage zu Tiny Houses fest, vor allem aber die Forderung nach mehr Platz. Favorisiert werden dabei allerdings kleine Häuser mit rund 80 Quadratmetern Wohnfläche. Damit verlassen Interessierte allerdings das ursprüngliche Tiny-House-Prinzip.

Gartenhäuser sind meist nicht als fester Wohnsitz geeignet

Gartenhäuser sind meist nicht als fester Wohnsitz geeignet

Alternative zum Tiny House: Bauwagen oder Schrebergartenhütte

In den engen Grenzen der deutschen Baugesetzgebung können feststehende kleine Häuser zum größten Teil nicht umgesetzt werden. Eine Baugenehmigung ist auch Voraussetzung für die Nutzung einer Gartenhütte über ihren eigentlichen Zweck hinaus. Zudem sind sie in der Regel auch nicht als Hauptwohnsitz geeignet.

Bliebe noch das Wohnen in einem Bauwagen. Was die Bauplätze angeht, hat Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen. Genehmigt sind in der Zwischenzeit bis zu 200 Plätze im Umfeld von Siedlungen. Schwerpunkte solcher Wohngebiete finden sich im ländlichen Raum.

Entscheiden, wie und wo man lebt

In Deutschland wurden bereits einige Firmen gegründet, die sich dem Tiny-House-Konzept verschrieben haben. Der Trend: Aus alten Bauanhängern werden durch einen geschickten Umbau Bauwagen. Zwischen 20 und 23 Quadratmeter Wohnfläche stehen dann zur Verfügung, ohne auf Komfort zu verzichten. Stromanschlüsse sind ebenso vorhanden wie Wasser- und Sanitärinstallationen, möglich sind auch Kompost-Toiletten oder Dusch- und Wascheinheiten. Das neue Zuhause kann mit einer Küche ausgestattet werden, einem Bad oder einer Waschmaschine, für Stauraum sorgen individuell gefertigte Schränke.

Auch das Wohnen in Bauwägen wird immer mehr zum Trend

Auch das Wohnen in Bauwägen wird immer mehr zum Trend

Vielschichtige Kundenkreise bis ins hinauf ins Rentenalter

Für potenzielle Interessenten ist das Tiny-House-Prinzip eine Lebenseinstellung. Sie lassen sich nicht mehr nur auf Aussteiger oder die 1980er-Generation beschränken. Angesprochen fühlen sich Menschen aus allen sozialen Schichten bis hinauf ins Rentenalter. Viele möchten sich einen Lebenstraum erfüllen, lassen sich zu einem alternativen Wohntraum mit einem selbstbestimmten und vom Minimalismus geprägten Leben motivieren.

Ein Tiny House ist für diese Menschen verbunden mit dem eigenen Dach über dem Kopf, mit niedrigen Kosten, ohne langjährige Baukredite. Die üblichen, meist mobilen Minihäuser mit rund 15 Quadratmetern Wohnfläche, sind am ehesten für Singles geeignet. Andere stellen sich containerförmige Modulhäuser vor und denken beispielsweise an die Möglichkeiten zum Aufstocken.

Die grundsätzliche Rechtslage zum Bau eines Tiny Houses

Das Baurecht sieht grundsätzlich eine Baugenehmigung unabhängig von der Gebäudegröße vor, besonders für den Zweck eines längerfristigen Aufenthaltes. Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben, die es beim Bau eines Minihauses zu berücksichtigen gilt. Einem Antrag sollten künftige Bauherren unbedingt die Baubeschreibung, ein Lageplan des künftigen Hauses sowie entsprechende Bauzeichnungen beifügen. Wobei dieses Vorgehen keine Garantie auf eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde darstellt. Detaillierte Informationen erhalten Bauinteressenten über die zuständige Gemeindeverwaltung. Am ehesten dürfte der Bau eines Tiny House jedoch innerhalb der Gemeindegrenzen gelingen.

veröffentlicht am 18.02.2019