Alle wissenswerten Infos rund um die Weihnachtsdekoration

Alle Jahre wieder läutet das Weihnachtsfest das Ende des Jahres ein. Es ist die Zeit der vielen Traditionen, das Fest der Liebe, der Familien und Kinder. Zur Steigerung der Vorfreude auf das Fest verwandeln sich viele Häuser, Gärten, Terrassen oder Balkone in traditionelle oder besondere Weihnachtsdekorationen aus geschmückten Tannenbäumen und Adventskränzen. Kerzen, Sternen, Figuren oder festlich leuchtenden LED-Lichtern.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Weihnachtsdeko?

In unseren Breiten ist es üblich, die Adventszeit zur Anbringung weihnachtlicher Dekorationen zu nutzen, meistens also gegen Ende November. Mit dem Totengedenktag haben schließlich ein neues Kirchenjahr und damit auch die neue Vorweihnachtszeit begonnen. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er in dieser Zeit die Lichtelemente einschaltet oder nicht. Eine Ausnahme bildet der Adventskranz mit zumeist vier Kerzen, die jeweils für eine Woche bis zum Weihnachtsfest stehen und damit eine Art vorbereitenden leuchtenden Kalender bilden. Auf diese Weise lassen sich auch gesellschaftliche und/oder religiöse Konventionen einhalten.

Ende November ist ein guter Zeitpunkt für die Weihnachtsdekoration

Ende November ist ein guter Zeitpunkt für die Weihnachtsdekoration

Bei welchen Lichtverhältnissen sind Weihnachtsbeleuchtungen ideal?

Weihnachten wird gerne als eine dunkle Jahreszeit beschrieben. Die Tage sind wesentlich kürzer, bereits gegen 16 Uhr beginnt die Dunkelheit, beeinflusst auch durch die jeweilige Wetterlage. Und die Weihnachtsbeleuchtung rund ums Haus oder im Garten benötigt die Dunkelheit, um ihre volle und gewünschte Wirkung zu erzielen, was dazu führt, die Beleuchtungselemente tagsüber gar nicht einzuschalten. Die Vorteile liegen in einem verminderten Stromverbrauch und als Nebeneffekt in Umweltschutzgründen.

Weihnachtsbeleuchtung kommt nur in der Dunkelheit richtig zur Geltung

Weihnachtsbeleuchtung kommt nur in der Dunkelheit richtig zur Geltung


Um sich das Ein- und Ausschalten der Außen- und Innenbeleuchtungen zu ersparen, greifen viele auf Zeitschaltuhren zurück, welche sich nach einem festen Plan programmieren lassen. Auch diese Methode bringt es mit sich, nicht mehr an die Stromkosten denken zu müssen, sie über die Zeitschaltuhren sogar kalkulieren zu lassen. Die damit verbundenen Lichtdekorationen schalten sich außerdem automatisch zum stets gleichen Zeitpunkt an oder wieder ab.

Weihnachtsdekorationen bergen auch rechtliche Probleme

Prinzipiell lässt sich bei diesem Thema sagen, dass jeder Hauseigentümer oder Mieter die volle Verantwortung für die Funktionalität, die Sicherheit und das korrekte Anbringen von weihnachtlichen Dekorationen trägt. Immer wieder kommt es deshalb zu juristischen Auseinandersetzungen, etwa wenn es zu Schäden durch brennende Adventskränze am Hauseigentum oder Mietimmobilien kommt. Hinterlassen Mieter beim Anbringen Schäden an Böden oder Wänden, beispielsweise durch Bohrlöcher, muss er diese spätestens beim Auszug wieder entfernen. Ratsam ist es in jedem Falle, nur Befestigungsmöglichkeiten zu wählen, die sich ohne Probleme anbringen bzw. ohne Rückstände zu hinterlassen wieder entfernen lassen.

Grundsätzlich ist auch Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen, die sich durch das Anbringen von Dekoelementen an Fenstern oder Türen gestört fühlen könnten. Spätestens um 22 Uhr, also zum Beginn der rechtlich vorgeschriebenen Nachtruhe, wären diese Lichtquellen abzuschalten. Um eventuelle Nachbarschaftsstreitigkeiten weitgehend auszuschließen, sei an dieser Stelle nochmals an den Anschluss der bereits erwähnten Zeitschaltuhren erinnert.

Denken Sie auch an Ihre Nachbarn und lassen Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung nicht die ganze Nacht angeschalten

Denken Sie auch an Ihre Nachbarn und lassen Sie Ihre Weihnachtsbeleuchtung nicht die ganze Nacht angeschalten


Ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn ist immer dann von Vorteil, wenn es sich um das Anbringen von Weihnachtsdeko mit entsprechenden Lichtquellen im Outdoorbereich handelt. Dabei ist dringend angeraten, nur Produkte anzuwenden, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen und über ein zugelassenes TÜV-Siegel verfügen.

Gerade überschwängliche Außendekorationen können ebenfalls schnell die Juristen auf den Plan rufen. Dies gilt zum Beispiel für jene Fälle, in denen Menschen durch herabfallende Elemente verletzt werden oder sie sogenannte Vermögensschäden, etwa am Auto, erleiden könnten. Und zwar unabhängig von Witterungseinflüssen oder Wetterlagen.

Keine gesetzlichen Vorgaben beim Abhängen der Weihnachtsdeko

Gesetzliche Regelungen zum Abhängen der Weihnachtsdeko gibt es nicht

Gesetzliche Regelungen zum Abhängen der Weihnachtsdeko gibt es nicht


Der Gesetzgeber hat zwar keine zeitliche Vorgabe für das Entfernen der Weihnachtsdekoration erlassen, dennoch gelten dafür regional oft ungeschriebene Regeln. Danach sind die weihnachtlichen Dekorationen zumeist mit dem Ende der Weihnachtszeit um den 6. Januar, dem Feiertag der Heiligen Drei Könige, wieder zu entfernen. Dennoch darf jetzt von Herzen gesagt werden: „Es weihnachtet sehr!“

veröffentlicht am 05.12.2018