So schützen Sie sich vor einem Einbruch

Einbrecher mit Taschenlampe im Haus

Der schlimmste Albtraum vieler Menschen: Nach dem entspannten Urlaub kommt man nach Hause und findet die eigene Wohnungs- oder Haustür aufgebrochen. Wie man einem Einbruch vorbeugen kann, was für Mittel hilfreich sein können und welche nicht, lesen Sie in folgendem Ratgeber.

Wie kann man sich vor Einbrüchen schützen?

Prinzipiell gilt es, Täter nach Möglichkeit vor dem Einbruch abzuschrecken, sodass sie es gar nicht erst versuchen. Sollten Einbrecher es trotzdem wagen, sollte man versuchen es ihnen so schwer wie möglich machen. Der polizeilichen Kriminalprävention zufolge, geben die meisten Täter auf, sobald sie auf erschwerte Umstände stoßen.

Beim Verlassen der Wohnung sollte stets darauf geachtet werden, alle Fenster und Türen zu schließen. Ein gekipptes Fenster kann einladend wirken und ist von außen schnell vollständig geöffnet. Auch eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Wohnungs- und Haustür birgt ein großes Risiko – sie kann ohne viel Werkzeug, Mühe und Lärm schnell geöffnet werden! Versicherungen sehen gekippte Fenster und nicht abgeschlossene Außentüren als grob fahrlässig an und weigern sich dann meistens zu zahlen und für den Schaden aufzukommen.

Auch vom Verstecken eines Hausschlüssels im Freien wird dringlichst abgeraten: Einbruchopfer stehen nicht selten unter längerer Beobachtung durch potenzielle Kriminelle! Sollte ein Wohnungsschlüssel verloren gehen, empfiehlt sich außerdem, die Schließanlage des Hauses so schnell wie möglich zu tauschen.

Abwesenheit nie öffentlich ankündigen: Internet als Einbruchfalle

Zu Zeiten von Facebook und sozialen Netzwerken, sollte man es unterlassen, öffentlich seine Urlaubstermine preiszugeben. Übeltäter können mit Hilfe von Suchmaschinen schnell durch den Namen an das Online-Profil des Bewohners kommen und dessen Daten ausspähen, sodass sie sich während seiner Abwesenheit in aller Ruhe ans Werk machen können. Auch auf Anrufbeantwortern sollte man davon absehen die Abwesenheit im Urlaub anzukündigen.

Sollte man auffällige, unbekannte Personen in der Nachbarschaft entdecken, die verdächtig wirken, ist es ratsam die Polizei darüber zu informieren.

Anwesenheit vortäuschen: Haus bewohnt aussehen lassen

Potenzielle Einbrecher werden am meisten von bewohnten Wohnräumen und Überwachungskameras abgeschreckt. Verlässt man die Wohnung oder das Haus für eine längere Zeit, ist es sinnvoll, einen oder mehrere Räume des Hauses über eine Zeitschaltuhr beleuchten zu lassen. Zusätzlich kann man natürlich auch ein Radio über eine Zeitschaltuhr ein- und ausschalten lassen. Im Fachhandel gibt es spezielle CDs mit Geräuschen wie Stimmen, Musik und Geschirrklirren.

Zudem gibt auch sogenannte TV-Simulatoren – dabei handelt es sich um LED-Lampen, die das Flimmern eines Fernsehers simulieren und somit dem Einbrecher vortäuschen, dass jemand Zuhause sei und fernsieht. Auch Bewegungssensoren mit künstlichem Hundegebell können Diebe in die Flucht schlagen.

einbrueche-statistik

Der Bundeslandvergleich zeigt: Nordrhein-Westfalen hat die höchste Einbruchrate.

Aktiven Einbruchschutz betreiben: Kameras und Alarmanlagen installieren

Durch das Ausstatten des Hauses oder Wohnung durch Überwachungskameras oder Alarmanlagen lässt sich die Einbruchwahrscheinlichkeit drastisch reduzieren und die Sicherheit des eigenen Wohnraumes erhöhen. Doch auch bei einer Überwachungskamera und Alarmanlage gibt es eine Menge zu beachten und darüber hinaus viele, weitere Optionen:

Kameras

Die Positionierung der Kamera ist am wichtigsten. Außerdem sollte man darauf achten eine Überwachungskamera mit möglichst hoher Auflösung zu wählen – 1080p, HD-Auflösung und höher, sollte es schon sein, um das Bildmaterial der Videoüberwachung im Falle eines Einbruchs auch entsprechend auswerten zu können. Nach Möglichkeit sollten Überwachungskameras unerreichbar installiert sein. Eine offensichtliche Kamera signalisiert dem Täter, dass er gefilmt wird.

Von blinkenden Kameras oder „hin und her fahrenden“ Kameratypen sollte man absehen – im Normalfall machen dies nur Kamera-Attrappen. Generell sollte man sich vor dem Kauf und Einbau eines Überwachungskamera-Systems richtig informieren – nur so lassen sich Fehler und Fehlinvestitionen vermeiden.

Alarmanlagen

Grundsätzlich sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass Alarmanlagen Einbrüche nicht zwangsweise verhindern, sondern lediglich melden – wodurch der Täter zwar in die Flucht geschlagen wird, oftmals aber trotzdem einen Schaden an der Tür oder Fenster verursachen konnte. Arten von Alarmanlagen gibt es viele, hier eine Übersicht:

  • Türkontakte
  • Fensterkontakte
  • Erschütterungsmelder
  • Bewegungsmelder
  • Infrarotschranken
  • Lichtschranken
  • Rolltorkontakte
  • Körperschallmelder

Bei allen Systemen gilt jedoch, dass sie von einem Fachmann installiert werden sollten, um Fehlfunktionen zu vermeiden. Alarmanlagen eignen sich im Normalfall nicht als „Do it Yourself“-Projekt für begeisterte Heimwerker.

Einbruch: Wann zahlt die Versicherung?

Lässt sich ein Einbruch nicht vermeiden oder wurde schon eingebrochen, ist man froh, wenn das Heim und die Wertsachen versichert sind. Türen und Fenster sind nicht zwangsweise durch eine Hausratsversicherung mitversichert. Bei Mehrfamilienhäusern deckt die Versicherung meistens die Haustüre ab, die Wohnungstüre jedoch nicht.

Eigenheimbesitzer sollten zusätzlich noch eine Gebäudeversicherung abschließen, welche vor Schäden am Haus schützt, die bereits beim Einbruchsversuch entstehen. Bis zu einem bestimmten, versicherungsabhängigen Höchstwert ersetzt die Hausratsversicherung beschädigte und geklaute Gegenstände. Um dies jedoch sicherzustellen, sind ein paar Sachen zu beachten:

  • Nachweis über Wertgegenstände: Von wertvollen Gegenständen sollte grundsätzlich der Kaufbeleg aufbewahrt werden. Außerdem ist es hilfreich durch Fotos den Besitz der Ware nachweisen zu können. Eine Inventarliste kann hier sehr hilfreich sein. Sinnvoll ist auch das notieren von Seriennummern etc.
  • Gegenstände mit besonders hohem Wert: Verfügt man über besonders wertvolle Gegenstände wie z. B. Fahrräder, Schmuck oder Fernsehgeräte, so ist ratsam, diese einzeln aufgeführt im Versicherungsvertrag mit zu erfassen.
  • Abwesenheit: Ist man länger als 60 Tage nicht in der Wohnung, gilt sie rein rechtlich als verlassen, sodass sich Versicherungen meist weigern zu bezahlen – gegen eine höhere Prämie, lässt sich diese Frist jedoch verlängern.
  • Fenster und Türen: Ein offenes oder gekipptes Fenster sowie Balkontüre gilt als grob fahrlässig und einladend für Diebe, sodass Versicherungen auch hier den Kostenersatz für Entwendetes verweigern. Sollte trotz verschlossener Fenster und Türen der Einbrecher die Wohnungstür aufbrechen um in die Wohnung zu gelangen, zahlt die Versicherung.
  • Besondere Umstände: Sollte zum Beispiel ein Gerüst am Haus angebracht sein, welches einem Einbrecher ermöglicht über das erste Stockwerk und höher ins Haus zu gelangen, muss dies vorab der Versicherung gemeldet werden. Geschieht dies nicht, haftet diese nicht.
  • Betrug: Auf keinen Fall sollte man Gegenstände als gestohlen melden, die noch vorhanden sind. Versicherungen prüfen die Verlustlisten der Polizei bevor sie für Ersatz zahlen – fällt dabei ein Betrug auf, verweigert die Versicherung alle Zahlungen und erstattet eine Anzeige wegen Betrugs gegen den Versicherten!

Wie verhält man sich, wenn doch eingebrochen wurde?

Ist man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Einbruchs geworden, heißt es zuerst Ruhe bewahren und den Diebstahl der Polizei melden. Es sollte primär eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen gemacht werden. Sollte man über eine Dokumentation mit Fotos über diese Gegenstände verfügen, kommt diese nun zum Einsatz. Anhand der Dokumentation kann die Polizei dann Diebesgut als solches leichter sicherstellen. Wichtig: Nicht vor Antreffen der Polizei anfangen aufzuräumen!

Sollten die Verbrecher außer Wertgegenständen auch Dokumente mitgenommen haben, ist Vorsicht geboten:

  • Bankkarten: Wurden Bankkarten entwendet, muss das entsprechende Kreditinstitut so schnell wie möglich davon unterrichtet werden, um die gefährdeten Konten sperren zu können.
  • Personalausweis: Unter der Notrufnummer 0180 / 133 33 33 kann man die Online-Funktion – sofern verwendet – des Ausweises sperren lassen. Dafür sind Name, Geburtsdatum und das Sperrkennwort erforderlich. Das Melden des Verlustes bei der zuständigen Behörde ist ebenfalls Pflicht.

Jeder sollte sich vor Einbrüchen schützen

Menschen neigen zum naiven Gedanken, Einbrüche passieren immer nur anderen – das Thema Sicherheit geht jedoch alle etwas an, wie die aktuellen Einbruchszahlen belegen. Man muss sich nicht verschulden, um eine Alarmanlage oder ähnliches zu installieren, aber etwas Vorsicht ist nie verkehrt. Kleinigkeiten wie auf Fenster und Türen achten, eine Zeitschaltuhr während des Urlaubs etc. sind leicht zu verinnerlichen und umzusetzen. Auch die Installation eines Smart Homes kann mehr Sicherheit verschaffen. Mit diesen kleinen Tipps kann jeder sein Zuhause etwas sicherer gestalten.

Sollte es doch zu einem Einbruch kommen, führt das oft zu psychischen Belastungen bis hin zu Paranoia. Hilfe bietet da beispielweise die Opferschutzorganisation weißer Ring – die ehrenamtlichen Berater stehen Opfern auch online zur Verfügung.

(Bildmaterial ©Lucky Business – shutterstock.com)

veröffentlicht am 13.07.2016