Wie können Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Für viele Unternehmen ist es inzwischen üblich, Mitarbeiter von zu Hause arbeiten zu lassen. In diesem Fall wird der Arbeitsalltag im sogenannten „Home Office“, dem heimischen Arbeitszimmer, verbracht. Aber können Sie den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden beim Finanzamt geltend machen? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Absetzung des Arbeitszimmers.
Das Arbeitszimmer in der Steuererklärung aufführen

Wer kann das Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Personen, die hauptsächlich von zu Hause arbeiten, können das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen unter der Voraussetzung, dass sie vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen haben. Das betrifft beispielsweise Handelsvertreter, Beschäftigte im Außendienst oder Lehrer ohne eigenen Schreibtisch in der Schule. Wenn ein Arbeitsplatz im Unternehmen oder der Schule vorhanden ist, kann das Arbeitszimmer zu Hause nicht von der Steuer berücksichtigt werden.

Wodurch qualifiziert sich ein Arbeitszimmer als solches und wird steuerlich anerkannt?

Es muss sich beim Arbeitszimmer um einen abgeschlossenen Raum in der häuslichen Verbindung handeln, der als Büroraum (fast) ausschließlich zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Eine untergeordnete private Tätigkeit in diesem Raum ist möglich, muss allerdings unter 10 Prozent liegen. Wird diese Grenze überschritten, kann das Arbeitszimmer beim Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht anteilig.

Kann ein Durchgangszimmer trotz fehlender Abgeschlossenheit als Arbeitszimmer gelten?

Ja, sofern die berufliche Nutzung eindeutig ist und das Durchgangszimmer als alleiniger Zugang zu anderen Räumen der Wohnung dient.
Das Home Office als steuerlich absetzbarer Arbeitsplatz

Welche Einrichtung ist erlaubt, damit der Raum als Arbeitszimmer gilt?

Büromöbel, Arbeitsmittel, technische Geräte wie Drucker und PC, eine Sitzecke, Gegenstände zur Dekoration des Raumes, Teppiche, Rollos und Lampen sind erlaubt. Seitens des Finanzamtes können allerdings Fragen bezüglich der strikten Trennung von beruflichem und privatem Zweck aufkommen, falls Sie ebenfalls einen Kühlschrank, ein Gästebett oder einen Fernseher im Arbeitszimmer haben. Achten Sie daher auf unmissverständliche Nutzung des Raumes für berufliche Angelegenheiten.

Kann ich meine Arbeitsecke auch von der Steuer absetzen?

Eine Arbeitsecke als büroähnlicher Bereich innerhalb eines anderen Raumes, z.B. Schlafzimmer oder Wohnzimmer, kann steuerlich nicht berücksichtigt werden, da die Trennung von beruflichen und privaten Zwecken hier nicht ersichtlich ist.

Wie hoch dürfen die Kosten für das Arbeitszimmer sein?

Der Höchstbetrag zur steuerlichen Absetzung des Arbeitszimmers beläuft sich auf 1.250 Euro im Jahr. Liegen die tatsächlichen Kosten unter diesem Betrag, können auch nur diese abgesetzt werden.

Die Ausnahme: das Arbeitszimmer als beruflicher Mittelpunkt

Wird die berufliche Beschäftigung ausschließlich von zu Hause ausgeübt, wie es bei vielen Selbstständigen, Journalisten, Schriftstellern oder Künstlern der Fall ist, kann das Arbeitszimmer unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Die Kostengrenze zur Absetzung wird somit nichtig.
Arbeitszimmer von der Steuer absetzen für Künstler

Was können Sie absetzen?

In der Summe zur Absetzung bei der Steuer sollten Miete, Renovierungskosten, Reinigung, Versicherung und Ausstattung (Tapete, Teppich, Gardinen, Lampen) des Arbeitszimmers enthalten sein. Laufende Kosten wie Heizung und Strom, die für die gesamte Wohnung veranschlagt werden, müssen anteilig auf die Größe des Zimmers berechnet werden.

Wie berechnen Sie den Anteil des Arbeitszimmers an den Gesamtkosten der Wohnung?

Dazu wird folgende Formel verwendet:
Fläche des Arbeitszimmers /  Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Arbeitszimmeranteil in Prozent.

Kann ich meine Arbeitsmittel steuerlich geltend machen?

Auch wenn das Arbeitszimmer oder der Arbeitsbereich vom Finanzamt nicht als solcher anerkannt wird, können die Ausgaben für Arbeitsmittel („Geringwertiges Wirtschaftsgut“/GWG) berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist hier, dass diese GWG (fast) ausschließlich zur beruflichen Nutzung verwendet werden. Die Kosten dafür können von der Steuer erstattet werden, sofern sie einen Betrag von 487,90 Euro (brutto) nicht übersteigen.

Arbeitsmittel sind beispielsweise:

  • Büromaterial: Druckerpapier, Notizblock, Kugelschreiber,…
  • Mobiliar: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale,…
  • PC-Software: Office-Programme, Adobe Suite,…

Steuerlich absetzbares Büromaterial

Unter welchem Punkt werden die Ausgaben für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung verbucht?

Sind Sie Arbeitnehmer werden die Ausgaben als Werbungskosten angegeben; im Fall des Selbstständigen werden sie als Betriebsausgaben in der Steuererklärung aufgeführt. Dies trifft auch auf das Elster- Programm zu.

Wenn ich das Arbeitszimmer für Ausbildungszwecke nutze, kann ich das auch von der Steuer absetzen?

Ja, aber nur unter der Bedingung, dass der Beruf, der die steuerpflichtigen Einkünfte bringt, unmittelbar in Zusammenhang mit der absolvierten Ausbildung steht. Arbeiten Sie also nach einem Studium der Geschichte im Einzelhandel, ist eine steuerliche Anrechnung der Nutzung des Arbeitszimmers während Ausbildungszeit nicht möglich.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © startupstockphotos.com, © 27707 – pixabay.com, © Alice Achterhof – unsplash.com, © Breakingpic – pexels.com)

veröffentlicht am 18.01.2017