Wohnung über Airbnb vermieten: Das sollten Sie wissen

Airbnb, ein 2008 gegründetes kalifornisches Unternehmen, lässt wohnhafte Vorstellungen seiner Kunden in der ganzen Welt wahr werden. Das System erinnert stark an ein Computer-Reservierungssystem. Über diesen Marktplatz werden weltweit Übernachtungsmöglichkeiten in privaten Wohnungen vermittelt. Weit über vier Millionen Angebote aus über 190 Ländern und mehr als 26.000 Städten lassen sich aktuell bei Airbnb buchen. Der Unternehmensname ist übrigens die Abkürzung für »Airbedandbreakfast), unter dem sich Kontakte zwischen Gastgebern und Gästen herstellen lassen. Wie Airbnb immer wieder versichert, sei das Unternehmen lediglich für die Buchungsabwicklungen zuständig. Ein Grund mehr für die Kunden, sich mit den Spielregeln vertraut zu machen, um sich nicht dem Vorwurf einer Zweckentfremdung von Wohnraum auszusetzen.

Die Untervermietung von Wohnungen oder Zimmern birgt etliche Fallstricke

Vorsicht vor Fallstricken: Bei Zweckentfremdung von Wohnraum drohen erhebliche Bußgelder

Vorsicht vor Fallstricken: Bei Zweckentfremdung von Wohnraum drohen erhebliche Bußgelder


Immer wieder ist von horrenden Strafzahlungen im Zusammenhang untervermieteter Wohnungen und Zimmer zu lesen. Dabei reißen nicht selten Bußgeldbescheide von 30.000 oder gar 50.000 Euro erhebliche Löcher in die Haushaltskassen derer, die in der Vermietung des Wohnraumes über Airbnb lediglich einen lukrativen Nebenverdienst sehen. Die Fälle häufen sich, da die gesetzlichen Regelungen strikt umgesetzt werden. Sie bestehen in mehreren Bundesländern und auch die meisten Städte unternehmen alles gegen die unerlaubte Zweckentfremdung des Wohnraums. Wenn sie Ihr Zuhause also unerlaubterweise vermieten möchten, müssen Sie damit rechnen, über ein Online-Formular an die Kommunen gemeldet zu werden, die dieses Formular extra zu diesem Zweck anbieten.

Vorsicht vor einer fristlosen Kündigung

Die Untervermietung Ihrer Wohnung oder eines Zimmers an fremde Personen ist ausnahmslos nur mit der Zustimmung Ihres Vermieters erlaubt. Sie wäre auch nur dann rechtmäßig, wenn sich die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen verringert, etwa durch Tod oder durch Auszug. Kommt ein Vermieter allerdings hinter eine Unrechtmäßigkeit, hat er das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen

Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen


Vermieter sind zwar grundsätzlich flexibler in ihren Entscheidungen, aber auch ihnen ist es je nach Standort nicht erlaubt, etwa mehrere Wohnräume an Touristen zu vermieten, und sei es nur für einen begrenzten Zeitraum. Für diese Regelung bindend ist das sogenannte Zweckentfremdungsverbot (ZwVbG). Prinzipiell müssen sich auch Eigentümer die Untervermietung erlauben lassen, was uneingeschränkt möglich wird, wenn sie selbst in einer Wohnung leben.

Das Finanzamt spielt ebenfalls mit

Erzielen Sie mit der Untervermietung Ihres Wohnraums an Touristen mehr als 17.500 Euro Mieteinnahmen pro Jahr? Wenn ja, werden Sie durch diese Tatsache umsatzsteuerpflichtig, da das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annimmt. Aber auch unterhalb dieser Summe sind die durch Vermietungen erzielten Einnahmen in jedem Falle steuerpflichtig, was Sie Ihrem Finanzamt entsprechend melden müssen.

Einkünfte aus Untervermietung sind selbstverständlich dem Finanzamt bei der Steuererklärung zu melden

Einkünfte aus Untervermietung sind selbstverständlich dem Finanzamt bei der Steuererklärung zu melden


Etwas anders stellt sich die Situation für Eigentümer dar, die über einen sogenannten »selbst genutzten Wohnraum« verfügen. Ihnen räumt das Finanzamt immerhin eine Freigrenze von insgesamt 520 Euro ein. Übersteigt ihr Einkommen aus der Untervermietung diese Grenze, müssen sie lediglich den erwirtschafteten Gewinn versteuern, können zudem noch anteilige Abschreibungen für das Gebäude oder etwa Schuldzinsen geltend machen.

Vorsicht ist auch beim Datenschutz geboten

Bei der Untervermietung von Wohnraum ist für Sie auch der aktuelle Datenschutz zu berücksichtigen. Dabei muss Ihnen klar sein, dass Sie bei Airbnb keinerlei rechtlichen Schutz aufgrund von Auseinandersetzungen mit dem Mieter erhalten. Die von Ihnen anzugebenden personenbezogenen Daten bei der Portalanmeldung überschreiten allerdings das erforderliche Maß bei Weitem, die Sie zur Nutzung jedoch ohne Wenn und Aber vollständig angeben müssen.

Beachten Sie: Bei der Anmeldung auf dem Portal werden sensible Daten von Ihnen abgefragt

Beachten Sie: Bei der Anmeldung auf dem Portal werden sensible Daten von Ihnen abgefragt


Ein Hinweis: Dass mit der Verarbeitung beauftragte Unternehmen wird diese Daten künftig übrigens »zu beliebigen Zwecken nutzen«. Als EU-Bürger müssen Sie jedoch zwingend den Grundsatz der Datensparsamkeit beachten, im Zuge dessen drohen Ihnen unangenehme und vor allem hohe Bußgelder. Ergänzend ist es ratsam, wenn Sie Ihre Vermietungseinkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben und im Mietvertrag auch die rechtlich festgesetzten Zahlungen von Kur- und Ortstaxen oder von Kulturförderabgaben berücksichtigen.

veröffentlicht am 16.11.2018