Tiere gehören für viele von uns zum Leben einfach dazu. Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen, ist dies auch gar kein Problem. Doch bei Mietwohnungen kann dies ganz anders aussehen. Die gute Nachricht ist jedoch: generell ist die Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt. Dies gilt für sämtliche Kleintiere. Laut BGH WuM 1993, 109 ist die Vereinbarung regelmäßig nicht wirksam, auch wenn im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt wurde, dass keinerlei Haustiere erlaubt sind. Ob es jedoch eine gute Idee ist, sich gegen die Wünsche des Vermieters aufzulehnen, bleibt jedem selbst überlassen. Im besten Fall suchen Sie nach einer Wohnung, in welcher Sie mit Ihren geliebten Zwei- oder Vierbeinern herzlich willkommen sind.
Kleintiere sind in Mietwohnungen erlaubt
Dies ist heutzutage meist jedem bekannt. Doch die Frage ist stets, bei welchen Tieren handelt es sich um sogenannte Kleintiere? Sämtliche Ziervögel, die in Käfigen gehalten werden können, fallen unter diese Kategorie. Dazu gehören Finken, Kanarienvögel und Wellensittiche. Auch Aquarienfische sind Kleintiere. Springmäuse, Angoraratten oder Farbratten, weiße Mäuse, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten, Eidechsen und Zwergkaninchen fallen ebenfalls eindeutig unter den Begriff Kleintiere.
Bei Katzen und Hunden sieht es jedoch anders aus. In manchen Regionen werden Katzen und kleine Hunderassen wie Chihuahuas und Papillons eindeutig als Kleintiere geführt. Außerdem fallen in bestimmten Regionen Zwergpapageien unter den Begriff Kleintiere, während Sie in anderen Städten, Bezirken oder Bundesländern nicht als Kleintiere geführt werden. Hier müssen Sie sich vor dem Einzug ausführlich erkundigen.
Auch wenn Aquarien und Terrarien in der Regel erlaubt sind, gibt es hier Ausnahmen. Exotische Tiere bedürfen einer Zustimmung. Dazu gehören Schlangen, Spinnen und bestimmte Echsenarten. Hier sollten Sie vor dem Einzug die eindeutige Zustimmung einholen, um nicht eine böse Überraschung zu erleben.
Auch Kleintiere dürfen keine Belästigung darstellen
Gesetzlich ist festgelegt, dass Kleintiere keinerlei Belästigung für Mitmieter, Nachbarn und Vermieter darstellen dürfen. Generell denken Sie vielleicht nicht daran, dass Kleintiere als Belästigung angesehen werden können. Ein Aquarium mit Zierfischen wird höchstwahrscheinlich kaum von jemandem wahrgenommen, sofern es regelmäßig geputzt wird und keinen Gestank verbreitet.
Auch hier wurden vom Gesetz einige Faktoren vorgegeben. Die Kleintiere dürfen andere Mieter nicht durch Gestank stören. Das Treppenhaus und die Spielwiese, dürfen nicht von den Tieren verunreinigt werden. Neben der Geruchsbelästigung spielt vor allem die Lärmbelästigung eine große Rolle.
Die Kleintiere dürfen zudem bei anderen Mietern keinen Ekel hervorrufen. Sie dürfen bei den Nachbarn auch keine Ängste schüren. Unter diese Kategorie könnten Ratten, Mäuse aber auch Spinnen oder andere Reptilien zählen.
Die Kleintiere dürfen darüber hinaus keinen Schaden an der Bausubstanz erzeugen. Darunter fallen Schäden wie Nage- und Beißschäden. Nagetiere aber auch Katzen und kleine Hunde können diese Schäden erzeugen.
Auch die Anzahl der gehaltenen Tiere kann eine Rolle spielen. Während eine Katze oder zwei Hamster in Ordnung sein können, kann es verboten sein, zwanzig Stück dieser Tiere zu halten. Ebenfalls muss auf die Gefährlichkeit der Tiere geachtet werden. Hier geht es vor allem um Giftspinnen, Giftschlangen, Würgeschlangen, Skorpione oder andere giftige Reptilien.
Nicht immer ist die Größe der Tiere ausschlaggebend
Bei Hasen und Kaninchen ist das Problem, dass hier auf absolute Hygiene geachtet werden muss. Nagetiere wie Kaninchen und Co wird man immer riechen können, da diese permanent Urin abgeben und somit zur Geruchsbelästigung werden können. Bei Ratten gibt es das Problem, dass sie bei vielen Menschen Ekel erzeugen. Auch können freilaufende Ratten einen Schaden an den Mauern und der Elektrizität erzeugen können.
Wichtig ist immer, dass Sie sich als Tierhalter der Verantwortung bewusst sind. Sie sollten immer auf Ihre Nachbarn und deren Gefühle achten. Zudem sollte immer abgewogen werden, ob sich das Haustier in der kleinen Stadtwohnung wirklich wohlfühlt und ob hier eine artgerechte Haltung möglich ist.