Nicht nur in einer Mietwohnung, sondern auch im Eigenheim sind gewisse Versicherungen notwendig. Einige können sogar zum Muss werden. Andere wiederum sind vor allem zur eigenen Absicherung gedacht. Heute gehen wir auf ein eher spezielles Thema ein, welches aber beachtet werden sollte, sofern man zu denjenigen gehört, welche ein Aquarium in einer Mietwohnung aufbauen wollen. Natürlich immer vorausgesetzt der Vermieter hat nichts dagegen. Ist dies der Fall, muss man aber gewisse Risiken absichern. Dazu dienen entsprechende Versicherungen, welche im Schadensfall einspringen können.
Welche Risiken bringt ein Aquarium mit sich?
Beginnen wir zuerst mit den Risiken, welche in der Aquaristik auftreten können. Ein Aquarium birgt vor allem dann, wenn es in die Jahre kommt, einige Risiken. Zudem gibt es aber noch weitere mögliche Szenarien, welche zu einem Schaden führen können. Dabei muss nicht immer Eigenverschulden vorliegen.
- Bruch des Aquariums durch Alterung
- Schlechte Verarbeitung des Aquariums
- Statische Veränderungen
- Erdbeben und dadurch Risse
- Feuer oder Brandentstehung durch verbaute Elektrogeräte
- Eigenes Verschulden in Form von Stoßen
Wie man sieht, können einige Einflussfaktoren dazu beitragen, dass es zu einem Schadensfall kommt. Aber welche Schäden können dann bei einem Bruch entstehen?
Folgenden Schäden können nach einem Bruch des Aquariums entstehen
Die meisten Aquarianer denken nur an einen aufkommenden Wasserschaden. Dieser zieht aber noch wesentlich mehr Folgen nach sich. Vor allem dann, wenn man in einer oberen Etage einer Mietwohnung wohnt. Wasser kann sogar durch die Decke eine Etage tiefer laufen und auch dort Schäden anrichten. Folgende Schäden können zum Beispiel entstehen:
- Wasserschäden aller Art – Kaputte Fußbodenbeläge, nasse Wände und Decken, Schäden von Elektrogeräten
- Glasschaden durch den Bruch des Aquariums
- Kaputte Elektrogeräte in Folge des Wassers
- Schadensersatzforderungen anderer Mieter
- Schäden durch den eingesetzten Besatz wie hochwertige und teure Fische
All diese Schäden sollten entsprechend mit einer Versicherung abgesichert werden.
Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung und Glasversicherung
Nun stellt man sich natürlich die Frage, welche der oben genannten Versicherungen im Schadensfall einspringt. Diese Frage lässt sich jedoch nicht so einfach beantworten. Aktuell wird von den Versicherungsgesellschaften auch keine spezielle Aquarium Versicherung angeboten. Zwar wäre diese Überlegung naheliegend, aber dem ist leider nicht so. Deshalb müssen wir die Leistungen der Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung und Glasversicherung genauer anschauen.
Hausratversicherung
Schauen wir zuerst auf die Leistungen der Hausratversicherung. Diese übernimmt im Normalfall den Schaden am Hausrat, also an kaputten Möbeln, einem Teppich oder aber einem Schrank. Deshalb macht es auf jeden Fall Sinn eine solche Versicherung zu besitzen. Bei Hausbesitzern ist diese fast schon Pflicht.
Haftpflichtversicherung
Neben der Hausratversicherung ist die Haftpflichtversicherung noch wichtiger. Sie deckt die Schäden von Dritten ab. Vor allem dann, wenn man also in Miete wohnt, sollte man eine solche Versicherung abschließen. Schäden eines Untermieters werden somit übernommen, sofern die Gefahr eines Wasserschadens besteht. Ob auch Schadensersatzforderungen übernommen werden, wird im Einzelfall geprüft.
Gebäudeversicherung
Wer ein Eigenheim besitzt, hat auch eine Gebäudeversicherung. Diese deckt Schäden wie Feuer, Sturm, Hagel, aber auch Wasserschäden ab. Hier werden vor allem fest mit dem Haus verbundene Dinge versichert. Dazu gehört auch der eingebaute Parkettboden. In einer Mietwohnung wird natürlich die Gebäudeversicherung des Vermieters und Eigentümers einspringen.
Glasversicherung
Möchte man sein Aquarium auch noch versichern, dann benötigt man eine sogenannte Glasversicherung. Diese wird meist als Zusatz zur Hausratversicherung abgeschlossen. Natürlich kommt es hier auf den Wert des Aquariums an. Bei einem eher günstigen Becken macht es nämlich meist keinen Sinn eine Glasversicherung abzuschließen.
Wie man in den oben genannten Beispielen sieht, benötigt man mehrere Versicherungen, um einen Schutz gegen alle Gefahren, welche mit einem Aquarium entstehen können, zu haben. Eine Versicherung alleine reicht nicht. Zudem muss bei Vertragsabschluss immer explizit nachgefragt werden, ob das Aquarium und die davon ausgehenden Gefahren, beinhaltet sind, denn oftmals sind die Risiken eines Aquariums nicht in den Policen und Leistungen der Versicherungsgesellschaften abgedeckt.
Fazit: Prüfen sie genau die jeweiligen Verträge und schauen sie welche Versicherungen benötigt werden. Nur so ist man auch im Schadensfall vernünftig abgesichert.